Experte bei Kündigung und Aufhebungsvertrag. Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Michels.

Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an?

Ich biete Ihnen kompetente und schnelle Hilfe.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich auf die arbeitsrechtliche Beratung von Arbeitnehmern bei Aufhebungsverträgen spezialisiert.

Ein Aufhebungsvertrag kann auf den ersten Blick wie eine attraktive Lösung erscheinen – oft wird eine Abfindung angeboten, und das Arbeitsverhältnis kann schnell und „einvernehmlich“ beendet werden. Doch was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Eine unüberlegte Unterschrift kann schwerwiegende Folgen haben, von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld bis hin zu finanziellen Nachteilen und versteckten Risiken in den Vertragsklauseln.

Arbeitgeber formulieren Aufhebungsverträge fast immer zu ihren eigenen Gunsten. Häufig enthalten sie nachteilige Regelungen zu  Kündigungsfristen, Freistellung, Wettbewerbsverbot oder Arbeitszeugnis. Ein unbedachtes Handeln kann dazu führen, dass Sie auf wesentliche Ansprüche verzichten oder in eine unsichere berufliche Zukunft starten.

Mit meiner Erfahrung und Kompetenz bringe ich Klarheit in Ihre Situation. In einem kurzen, unverbindlichen Gespräch erfahren Sie:

  • wie Ihre Chancen stehen, den Aufhebungsvertrag besser zu verhandeln,
  • ob eine Abfindung erzielt werden kann,
  • welche Kosten entstehen und ob Ihre Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) eintreten muss.
Anwalt Arbeitsrecht

So einfach geht es:

  1. Sie rufen an, vereinbaren einen Rückruftermin oder schreiben uns eine Email.
  2. In nur 3 Minuten kläre ich Sie über die Erfolgsaussichten auf- völlig unverbindlich.
  3. Sie erhalten eine Einschätzung über die zu erwartenden Kosten oder die Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Das sagen meine Mandanten:

FAQ zum Thema Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit der das Arbeitsverhältnis beendet wird. Im Gegensatz zur Kündigung erfolgt die Beendigung nicht einseitig, sondern durch gegenseitiges Einverständnis. Oft enthält er Regelungen zu Abfindung, Freistellung, Kündigungsfrist und weiteren Punkten.

Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag für mich?

Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile haben, wenn er gut verhandelt wird, z.B:

✔ Möglichkeit einer hohen Abfindung

✔ Flexible Ausstiegsregelungen

✔ Keine Kündigungsfrist nötig– schnellerer Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber möglich

✔ Vermeidung eines Kündigungsschutzprozesses

Welche Risiken gibt es bei einem Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag kann auch nachteilige Folgen haben, darunter z.B.

✔ Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

✔ Verlust des Kündigungsschutzes

✔ Nachteile bei der Abfindung – oft wird weniger gezahlt, als möglich wäre

✔ Nachteilige Klauseln zu Überstunden, Freistellung, Wettbewerbsverboten, etc.

Muss der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?

Nein, es gibt nur in seltenen Fällen einen Anspruch auf eine Abfindung. Durch geschickte Verhandlung können aber oft deutlich höhere Abfindungen erzielt werden, besonders wenn der Arbeitgeber eine Kündigung vermeiden möchte oder aus anderen Gründen an einer schnellen Einigung interessiert ist.

Kann ein Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen?

Ja! Die Agentur für Arbeit verhängt oft eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, wenn der Arbeitnehmer einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Dies kann jedoch vermieden werden, wenn der Vertrag geschickt formuliert wird. Deshalb sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht den Vertrag unbedingt prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Kann man einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Grundsätzlich nein – es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn der Vertrag unter Druck oder Täuschung zustande kam. Dies muss allerdings vom Arbeitnehmer bewiesen werden, was oftmals unmöglich ist.

Was sollte in einem Aufhebungsvertrag geregelt sein?

Die wichtigsten Regelungen in einem Aufhebungsvertrag sind folgende:

✔ Kündigungsfrist und eventuelle Freistellung

✔ Regelungen zu Abfindungen, Prämien & Sonderzahlungen

✔ Urlaubsansprüche & Überstundenabgeltung

✔ Zeugnisinhalt

Wie kann ich Ihnen helfen?

Als spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht setze ich mich mit meiner über 15-jährigen Erfahrung dafür ein, die bestmöglichen Konditionen für Sie zu verhandeln. Ihre Abfindung wird optimiert, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kann vermieden werden, und alle relevanten Klauseln werden zu Ihren Gunsten angepasst. So verhindern Sie finanzielle oder rechtliche Nachteile.

Wie läuft die Beauftragung ab?

✔ Kontaktaufnahme: Sie senden mir Ihre Unterlagen zu und wir vereinbaren einen Termin. Entweder vor Ort oder Online.

✔ Prüfung & Einschätzung: Ich analysiere Ihre Situation detailliert und gebe Ihnen eine Einschätzung. Wir erarbeiten gemeinsam die bestmögliche Strategie.

✔ Verhandlung: Ich übernehme die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und setze mich für Ihre Interessen ein. Auf Wunsch bleibe ich im Hintergrund, und Sie führen die Verhandlungen.

✔ Ergebnis & Abschluss: Sie erhalten einen optimal ausgehandelten Vertrag.

Zu meiner Person:

Experte bei Kündigung und Aufhebungsvertrag. Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Michels.

RA Christian Michels

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht kämpfe ich leidenschaftlich für die Rechte meiner Mandantinnen und Mandanten, die nach einer Kündigung oder bei Vorlage eines Aufhebungsvertrags oft unter großem Druck stehen.

Kurzvita:

  • 2023: Eröffnung eines Standortes in Wiesbaden und Frankfurt
  • 2014: Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • 2009: Gründung der Kanzlei in Mainz
  • 2008: Wissenschaftlicher Mitarbeiter einer internationalen Kanzlei in Frankfurt
  • 2006:  Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Abschluss mit Prädikatsexamen.

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