Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit der das Arbeitsverhältnis beendet wird. Im Gegensatz zur Kündigung erfolgt die Beendigung nicht einseitig, sondern durch gegenseitiges Einverständnis. Oft enthält er Regelungen zu Abfindung, Freistellung, Kündigungsfrist und weiteren Punkten.
Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile haben, wenn er gut verhandelt wird, z.B:
✔ Möglichkeit einer hohen Abfindung
✔ Flexible Ausstiegsregelungen
✔ Keine Kündigungsfrist nötig– schnellerer Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber möglich
✔ Vermeidung eines Kündigungsschutzprozesses
Ein Aufhebungsvertrag kann auch nachteilige Folgen haben, darunter z.B.
✔ Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
✔ Verlust des Kündigungsschutzes
✔ Nachteile bei der Abfindung – oft wird weniger gezahlt, als möglich wäre
✔ Nachteilige Klauseln zu Überstunden, Freistellung, Wettbewerbsverboten, etc.
Nein, es gibt nur in seltenen Fällen einen Anspruch auf eine Abfindung. Durch geschickte Verhandlung können aber oft deutlich höhere Abfindungen erzielt werden, besonders wenn der Arbeitgeber eine Kündigung vermeiden möchte oder aus anderen Gründen an einer schnellen Einigung interessiert ist.
Ja! Die Agentur für Arbeit verhängt oft eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, wenn der Arbeitnehmer einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Dies kann jedoch vermieden werden, wenn der Vertrag geschickt formuliert wird. Deshalb sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht den Vertrag unbedingt prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Grundsätzlich nein – es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn der Vertrag unter Druck oder Täuschung zustande kam. Dies muss allerdings vom Arbeitnehmer bewiesen werden, was oftmals unmöglich ist.
Die wichtigsten Regelungen in einem Aufhebungsvertrag sind folgende:
✔ Kündigungsfrist und eventuelle Freistellung
✔ Regelungen zu Abfindungen, Prämien & Sonderzahlungen
✔ Urlaubsansprüche & Überstundenabgeltung
✔ Zeugnisinhalt
Als spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht setze ich mich mit meiner über 15-jährigen Erfahrung dafür ein, die bestmöglichen Konditionen für Sie zu verhandeln. Ihre Abfindung wird optimiert, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kann vermieden werden, und alle relevanten Klauseln werden zu Ihren Gunsten angepasst. So verhindern Sie finanzielle oder rechtliche Nachteile.
✔ Kontaktaufnahme: Sie senden mir Ihre Unterlagen zu und wir vereinbaren einen Termin. Entweder vor Ort oder Online.
✔ Prüfung & Einschätzung: Ich analysiere Ihre Situation detailliert und gebe Ihnen eine Einschätzung. Wir erarbeiten gemeinsam die bestmögliche Strategie.
✔ Verhandlung: Ich übernehme die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und setze mich für Ihre Interessen ein. Auf Wunsch bleibe ich im Hintergrund, und Sie führen die Verhandlungen.
✔ Ergebnis & Abschluss: Sie erhalten einen optimal ausgehandelten Vertrag.
Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht kämpfe ich leidenschaftlich für die Rechte meiner Mandantinnen und Mandanten, die nach einer Kündigung oder bei Vorlage eines Aufhebungsvertrags oft unter großem Druck stehen.
Kurzvita: