Als Arbeitnehmer sind Sie vor Kündigungen besonders geschützt. Für Sie gelten neben den allgemeinen Vorschriften wie z.B. der Pflicht zur Einhaltung der Schriftform oder den Kündigungsfristen eine Reihe von gesetzlichen Regelungen, die es dem Arbeitgeber schwer machen, eine wirksame Kündigung auszusprechen. Hierzu zählt vor allem das Kündigungsschutzgesetz, das in Betrieben mit regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmern nach einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten eine Kündigung nur bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes erlaubt.
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