Ihr Arbeitgeber möchte mit Ihnen einen Aufhebungsvertrag schließen?
Dann ergeben sich zahlreiche Fragen, die schnell geklärt werden müssen.
Muss/ soll man unterschreiben und was passiert danach? Kann man eine Abfindung verlangen und wenn ja, wie viel? Droht eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld?
Wir unterstützen Sie bei den Verhandlungen und erzielen für Sie das optimale Ergebnis.
Ein Aufhebungsvertrag setzt wie jeder andere Vertrag Ihre Zustimmung voraus. Zudem gilt eine gesetzliche Schriftform, d.h. ein Aufhebungsvertrag muss zwingend von beiden Parteien unterschrieben sein. Und zu einer Unterschrift kann Sie niemand zwingen. Wenn Sie aber unterschrieben haben, gibt es meistens kein Zurück.
Oft wird versucht, von Seiten des Arbeitgebers Druck aufzubauen, z.B. durch die Bestimmung von kurzen Fristen oder durch Androhung einer Kündigung für den Fall, dass Sie nicht unterschreiben.
Daher gilt immer:
Leisten Sie keine voreilige Unterschrift!
Das Thema Aufhebungsvertrag ist ungemein komplex. Hier sind fundierte Kenntnisse im Kündigungsrecht und im angrenzenden Sozialrecht gefordert.
In einem ersten Termin analysieren wir gemeinsam den Sachverhalt und bewerten ihn aus anwaltlicher Sicht.
Würden im Falle einer Kündigung ausreichende Kündigungsgründe vorliegen? Kann eine Abfindung verhandelt oder ein Angebot des Arbeitgebers erhöht werden? Besteht das Risiko einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld?
Ein erstes persönliches Beratungsgespräch im Umfang von ca 1 Stunde erhalten Sie für 190,00 Euro zzgl. MwSt.
Wenn ich Sie darüber hinaus gegenüber Ihrem Arbeitgeber vertrete, berechnen sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Hierzu erhalten Sie vorab einen detaillierten Kostenvoranschlag.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir die Korrespondenz für Sie.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine Beratung, in dem wir gemeinsam klären, welche Handlungsoptionen Sie haben und wie wir Ihnen helfen können.
Telefon: 06131-55 37 855