Als Fachkanzlei für Arbeitsrecht sind wir auf die Beratung bei Aufhebungsverträgen spezialisiert.

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen. Anders als bei einer Kündigung verzichten Arbeitnehmer hier häufig freiwillig auf wesentliche Rechte – oft unter erheblichem Zeitdruck und ohne ausreichende Bedenkzeit.

Aufhebungsverträge sind rechtlich komplex und enthalten regelmäßig Klauseln mit weitreichenden Folgen: Abfindungsregelungen, Beendigungszeitpunkt, Zeugnisformulierungen, Wettbewerbsverbote oder Ausgleichsquittungen. Hinzu kommen häufig erhebliche Risiken wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder Nachteile bei der Kranken- und Rentenversicherung. Einmal unterschrieben, lässt sich ein Aufhebungsvertrag in der Regel nicht mehr rückgängig machen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Interessen zu schützen, die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen realistisch einzuschätzen und eine für Sie vorteilhafte Lösung zu verhandeln. Ziel ist es, Nachteile zu vermeiden und – wo möglich – bessere Konditionen zu erreichen, etwa bei Abfindung, Zeugnis oder Freistellung.

Mit unserer Erfahrung und Kompetenz bringen wir Klarheit in Ihre Situation. In einem kurzen, unverbindlichen Gespräch erfahren Sie:

→wie Ihre Chancen stehen, den Aufhebungsvertrag besser zu verhandeln,

→ob eine Abfindung erreicht oder erhöht werden kann und

→welche Kosten entstehen und ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintreten muss.

Anwalt Arbeitsrecht Mainz

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→Mainz: 06131-5537855

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    FAQ zum Aufhebungsvertrag

    Was ist ein Aufhebungsvertrag?

    Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit der das Arbeitsverhältnis beendet wird.

    Im Gegensatz zur Kündigung erfolgt die Beendigung nicht einseitig, sondern durch gegenseitiges Einverständnis.

    Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag?

    Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile haben, wenn er gut verhandelt wird, z.B:

    • Möglichkeit einer hohen Abfindung
    • Freistellung
    • Flexible Ausstiegsregelungen– schnellerer Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber möglich
    • Vermeidung eines Kündigungsschutzprozesses

    Welche Risiken gibt es bei einem Aufhebungsvertrag?

    Ein Aufhebungsvertrag kann auch nachteilige Folgen haben, darunter z.B.

    • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
    • Verlust des Kündigungsschutzes
    • Verzicht auf Ansprüche (z.B. Überstunden, Urlaub, etc)

    Muss der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?

    Nein, es gibt nur in seltenen Fällen einen Anspruch auf eine Abfindung. Durch geschickte Verhandlung können aber oft deutlich höhere Abfindungen erzielt werden, besonders wenn der Arbeitgeber eine Kündigung vermeiden möchte oder aus anderen Gründen an einer schnellen Einigung interessiert ist.

    Kann ein Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen?

    Ja! Die Agentur für Arbeit verhängt oft eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, wenn der Arbeitnehmer einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Dies kann jedoch vermieden werden, wenn der Vertrag geschickt formuliert wird. Deshalb sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht den Vertrag unbedingt prüfen, bevor Sie unterschreiben.

    Kann man einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen?

    Grundsätzlich nein – es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn der Vertrag unter Druck oder Täuschung zustande kam. Dies muss allerdings vom Arbeitnehmer bewiesen werden, was oftmals unmöglich ist.

    Was sollte in einem Aufhebungsvertrag geregelt sein?

    Die wichtigsten Regelungen in einem Aufhebungsvertrag sind folgende:

    • Kündigungsfrist und eventuelle Freistellung
    • Regelungen zu Abfindungen, Prämien & Sonderzahlungen
    • Urlaubsansprüche & Überstundenabgeltung
    • Zeugnisinhalt

    Wie kann ich Ihnen helfen?

    Als spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht setze ich mich mit meiner über 16-jährigen Erfahrung dafür ein, die bestmöglichen Konditionen für Sie zu verhandeln. Ihre Abfindung wird optimiert, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kann vermieden werden, und alle relevanten Klauseln werden zu Ihren Gunsten angepasst. So verhindern Sie finanzielle oder rechtliche Nachteile.

    Wie läuft die Beauftragung ab?

    Kontaktaufnahme: Sie senden mir Ihre Unterlagen zu und wir vereinbaren einen Termin. Entweder vor Ort oder Online.

    Prüfung & Einschätzung: Ich analysiere Ihre Situation detailliert und gebe Ihnen eine Einschätzung. Wir erarbeiten gemeinsam die bestmögliche Strategie.

    Verhandlung: Ich übernehme die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und setze mich für Ihre Interessen ein. Auf Wunsch bleibe ich im Hintergrund, und Sie führen die Verhandlungen.

    Ergebnis & Abschluss: Sie erhalten einen optimal ausgehandelten Vertrag.

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