Es geht um Sie und Ihre Existenz. Daher ist mir als Anwalt neben der konsequenten fachlichen Spezialisierung auf das Arbeitsrecht ein enger persönlicher Austausch ebenso wichtig wie schnelle Erreichbarkeit, kurze Reaktionszeiten und transparente Kosten.
In unserer Anwaltskanzlei in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt sind Sie in guten Händen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit mehr als 10 Jahren Erfahrung im Kündigungsschutz kämpfe ich für Ihre Rechte, wenn Sie nach einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses oder bei Angebot eines Aufhebungsvertrags unter großem Druck stehen. Zertifiziert von der Bundesrechtsanwaltskammer für besondere Qualität.
Ich bearbeite Ihren Fall immer persönlich. Sie haben nur mich als Berater und erhalten daher ein Höchstmaß an individueller Beratung mit sehr kurzen Reaktionszeiten und guter Erreichbarkeit. Wir arbeiten schnell und digital.
Ich lege besonderen Wert darauf, Ihnen die rechtliche Situation klar und verständlich zu vermitteln, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen können. Auf den Punkt, zielgenau und schnörkellos.
Faire und transparente Gebühren sind für mich selbstverständlich. Sie werden über alle zu erwartenden Kosten aufgeklärt. Überraschende Rechnungen gibt es bei mir nicht. Rechtsschutzversichert? Wir arbeiten mit allen Versicherungen zusammen und nehmen Ihnen den Schriftverkehr ab.
Schon früh habe ich erkannt, dass nachhaltiger Erfolg im Arbeitsrecht nur durch konsequente Spezialisierung und vor allem durch persönlichen Austausch zwischen Mandant und Anwalt entstehen kann.
Ich betreue Ihre Angelegenheit daher höchstpersönlich von Anfang bis zum Ende.
Nach meinem erfolgreichen Studium und Referendariat in Mainz habe ich die Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 2009 erhalten und die Kanzlei in Mainz gegründet. Seit dem Jahr 2014 bin ich berechtigt, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen und habe meine Tätigkeit in der Anwaltskanzlei seitdem ausschließlich auf das Arbeitsrecht ausgerichtet.
Frau Shum ist Ihre zuverlässige und freundliche Ansprechpartnerin bei allen Fragen zu Terminen, Unterlagen und Gebühren.
Sie sind der Suche nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht? Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Informieren Sie sich nachfolgend über die Kosten bei Beauftragung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Wenn es zu einer Beauftragung kommt, erhalten Sie vorab immer einen detaillierten Kostenvoranschlag.
Die erste telefonische Einschätzung Ihres Anliegens im Umfang von bis zu 15 Minuten ist kostenfrei. Ich kläre rasch auf, ob sich eine weitere anwaltliche Tätigkeit für Sie lohnen würde.
Kommt es zu einer ersten Beratung liegen die Kosten für Arbeitnehmer bei maximal 190,00 Euro zzgl. MwSt.
Für eine weitergehende Beratung im Arbeitsrecht vereinbare ich mit Ihnen ein auf den Einzelfall zugeschnittenes Honorar. Entweder als Stundenhonorar oder als Pauschale.
Im Falle einer anwaltlichen Vertretung rechne ich in der Regel auf Basis der gesetzlichen Gebühren nach dem VG ab. Entscheidend für die Höhe des Honorars sind dabei Ihr Gehalt und der zu erwartende Umfang der Tätigkeit.
Für eine gerichtliche Vertretung im Arbeitsrecht fallen ebenfalls die gesetzlichen Gebühren an.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die Arbeitsrecht abdeckt, muss diese die gesetzlichen Gebühren eines Anwalts übernehmen. Wir kümmern uns um die Deckungszusage und übernehmen die weitere Korrespondenz mit der Versicherung für Sie kostenfrei.
Spätestens wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und dagegen vorgehen möchten oder wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorlegt benötigen Sie die Unterstützung von einem Spezialisten.
Außer Sie wollen die Sache selbst in die Hand nehmen oder es dabei belassen.
Je früher Sie sich melden, desto besser. Oft laufen kurze Fristen wie z.B. die 3- wöchige Klagefrist bei einer Kündigung. Wenn Sie diese versäumen, verlieren Sie alle Rechte.
Unkomplizierter als Sie vielleicht denken:
Sie melden sich telefonisch oder per Email und wir klären in einem kurzen Gespräch, wie Ihre Chancen stehen und wie sich die Kosten zusammensetzen. Unverbindlich und kostenfrei.
Wenn Sie danach mit mir zusammenarbeiten möchten, senden Sie mir die von mir benötigten Unterlagen zu. Das geht auch rein digital und schnell.
Im Anschluss holen wir –falls vorhanden- die Zusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein, stimmen die Strategie ab und es geht los.
Die erste Einschätzung (telefonisch oder per Mail) im Umfang von maximal 15 Minuten ist für Sie kostenfrei.
Danach kann ich zuverlässig einschätzen, ob sich eine weitere Tätigkeit lohnt oder nicht. Wenn sich das für Sie nicht lohnt, rate ich Ihnen sogar uneigennützig von meiner Beauftragung ab. Denn Sie sollen am Ende einen wirklichen Mehrwert haben.
Die weitere Beratung löst natürlich Kosten aus, über die ich Sie aber immer vorher aufkläre.
Hier können Sie sich näher über die zu erwartenden Kosten informieren.
Meine Leistungen für Arbeitnehmer umfassen alle Bereiche des Kündigungsschutzes. Ich verhandele für Sie außergerichtlich
Erfahren Sie mehr zum Kündigungsschutz für Führungskräfte / leitende Angestellte und wie ich Sie mit meiner Kompetenz unterstützen kann.
Geschäftsführer nehmen eine arbeitsrechtliche Sonderstellung ein. Ich bringe Klarheit in die teils komplexen Verhältnisse und stelle Sie optimal auf.