Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen. Anders als bei einer Kündigung verzichten Arbeitnehmer hier häufig freiwillig auf wesentliche Rechte – oft unter erheblichem Zeitdruck und ohne ausreichende Bedenkzeit.
Aufhebungsverträge sind rechtlich komplex und enthalten regelmäßig Klauseln mit weitreichenden Folgen: Abfindungsregelungen, Beendigungszeitpunkt, Zeugnisformulierungen, Wettbewerbsverbote oder Ausgleichsquittungen. Hinzu kommen häufig erhebliche Risiken wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder Nachteile bei der Kranken- und Rentenversicherung. Einmal unterschrieben, lässt sich ein Aufhebungsvertrag in der Regel nicht mehr rückgängig machen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Interessen zu schützen, die wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen realistisch einzuschätzen und eine für Sie vorteilhafte Lösung zu verhandeln. Ziel ist es, Nachteile zu vermeiden und – wo möglich – bessere Konditionen zu erreichen, etwa bei Abfindung, Zeugnis oder Freistellung.
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Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit der das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Im Gegensatz zur Kündigung erfolgt die Beendigung nicht einseitig, sondern durch gegenseitiges Einverständnis.
Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile haben, wenn er gut verhandelt wird, z.B:
Ein Aufhebungsvertrag kann auch nachteilige Folgen haben, darunter z.B.
Nein, es gibt nur in seltenen Fällen einen Anspruch auf eine Abfindung. Durch geschickte Verhandlung können aber oft deutlich höhere Abfindungen erzielt werden, besonders wenn der Arbeitgeber eine Kündigung vermeiden möchte oder aus anderen Gründen an einer schnellen Einigung interessiert ist.
Ja! Die Agentur für Arbeit verhängt oft eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, wenn der Arbeitnehmer einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Dies kann jedoch vermieden werden, wenn der Vertrag geschickt formuliert wird. Deshalb sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht den Vertrag unbedingt prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Grundsätzlich nein – es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn der Vertrag unter Druck oder Täuschung zustande kam. Dies muss allerdings vom Arbeitnehmer bewiesen werden, was oftmals unmöglich ist.
Die wichtigsten Regelungen in einem Aufhebungsvertrag sind folgende:
Als spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht setze ich mich mit meiner über 16-jährigen Erfahrung dafür ein, die bestmöglichen Konditionen für Sie zu verhandeln. Ihre Abfindung wird optimiert, eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kann vermieden werden, und alle relevanten Klauseln werden zu Ihren Gunsten angepasst. So verhindern Sie finanzielle oder rechtliche Nachteile.
Kontaktaufnahme: Sie senden mir Ihre Unterlagen zu und wir vereinbaren einen Termin. Entweder vor Ort oder Online.
Prüfung & Einschätzung: Ich analysiere Ihre Situation detailliert und gebe Ihnen eine Einschätzung. Wir erarbeiten gemeinsam die bestmögliche Strategie.
Verhandlung: Ich übernehme die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber und setze mich für Ihre Interessen ein. Auf Wunsch bleibe ich im Hintergrund, und Sie führen die Verhandlungen.
Ergebnis & Abschluss: Sie erhalten einen optimal ausgehandelten Vertrag.
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