Es ist noch nicht vorbei! Der Bundesligaverein 1. FSV Mainz 05 akzeptiert die Niederlage im Kündigungs-Verfahren gegen Fußballprofi Anwar El Ghazi nicht: Der Verein legt nun beim Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz Berufung ein, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
Hintergrund der Kündigung
Nach dem Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 veröffentlichte El Ghazi auf Instagram die Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“. Diese Parole wird auch von radikalen Organisationen verwendet, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen. Daraufhin stellte Mainz 05 den Spieler zunächst frei, erklärte den Konflikt jedoch nach einer vermeintlichen Reueerklärung als beigelegt. El Ghazi veröffentlichte anschließend erneut einen Beitrag auf Social Media, in dem er den Tod jeglicher Zivilisten, Antisemitismus, Besatzung, „Apartheid“ und „Völkermord“ verurteilte, jedoch bestritt, sich von seinen vorherigen Ansichten distanziert zu haben. Daraufhin sprach der Verein die fristlose Kündigung aus.
Entscheidung des Arbeitsgerichts
Das Gericht stellte klar, dass lediglich der zweite Post von El Ghazi für das Urteil von Relevanz war. Der Verein hatte die gesetzliche 14-Tage-Frist für eine fristlose Kündigung nach dem ersten Post versäumt. Die Äußerungen im zweiten Post wurden als durch die Meinungsfreiheit gedeckt angesehen und stellten somit keine hinreichende Grundlage für eine fristlose Kündigung dar.
Das Arbeitsgericht Mainz entschied daher, dass die propalästinensischen Social-Media-Beiträge des niederländischen Fußballspielers keinen ausreichenden Grund für die im November 2023 ausgesprochene fristlose Kündigung darstellten. Die Kündigung wurde demnach als unwirksam erklärt.
Fazit
Es kommt sehr selten vor, dass im Profisport die Arbeitsgerichte bemüht werden müssen, da es selten zu Streitigkeiten kommt. Das Urteil kam den Verein nun teuer zu stehen: El Ghazi stehen Gehaltszahlungen in Höhe von etwa 1,7 Millionen Euro zu.
Autor dieses Beitrags:
RA Christian Michels
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