Ex-RBB-Direktorin verliert vor dem Arbeitsgericht: Das Ruhegeld rächt sich.

Az. 22 Ca 13070/22 

Die in Folge der Schlesinger-Affäre durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ausgesprochenen Kündigungen sind nun auch in einem dritten Fall vom Berliner Arbeitsgericht bestätigt worden. Damit bleibt auch die Kündigung der vormaligen Juristischen Direktorin Susann Lange zunächst bestehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  

Hintergrund:

Beim RBB standen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf im Zentrum der Vorwürfe. Der Skandal stürzte den Sender im Jahr 2022 in eine tiefe Krise. Im Zuge der Aufarbeitung der Affäre wurde auch das Arbeitsverhältnis der juristischen Direktorin Susann Lange außerordentlich fristlos gekündigt.  

Gericht befindet Arbeitsvertrag als „sittenwidrig“

Mit ihrer Kündigungsschutzklage ist sie letzte Woche vor dem Arbeitsgericht Berlin gescheitert. Das Arbeitsgericht erklärte ihren Dienstvertrag wegen Ruhegeldregelungen vor dem Renteneintritt (in Summe ca. 1,8 Mio (!) Euro) am Mittwoch für nichtig und stützt sich auf § 138 Abs. 1 BGB.  

Dort ist geregelt:  

Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. 

Das Arbeitsgericht sah in der Ruhegeldvereinbarung ein „grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistungund hielt daher den gesamten Arbeitsvertrag für sittenwidrig. 

Der RBB sei als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet, betonte das Gericht. 

Dass ein Gericht einen Vertrag (der ja schließlich von beiden Seiten ausgehandelt ist) für sittenwidrig erklärt, kommt höchst selten vor uns ist daher für alle Beteiligten nicht weniger als eine schallende Ohrfeige.  

Kammer erkennt Pflichtverletzungen

Wenn der ganze Vertrag nichtig ist, kommt es auf die Wirksamkeit der Kündigung nicht mehr an.  

Dennoch stellte die Kammer (ergänzend) fest, dass die ehemalige Justitiarin Pflichtverletzungen begangen habe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigten. So habe sie an einem Vertrag mitgearbeitet, der dem Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft eine mehrjährige bezahlte Freistellung einräumte. In diesem Zusammenhang sei sie ihren Hinweispflichten als Justistische Direktorin nicht ausreichend nachgekommen. Außerdem habe sie eine sogenannte ARD-Zulage für den RBB-Vorsitz der ARD schon bezogen, als der RBB den Vorsitz noch gar nicht innegehabt habe. Dieses Geld soll sie nun zurückzahlen. 

Ermittlungen gegen Schlesinger und Co. laufen noch

Die ehemaligen Führungskräfte des rbb können nun Berufung einlegen. Die Ex-Intendantin hat dies auch bereits gemacht. Des Weiteren steht die Verhandlung des Arbeitsgerichts über die Entlassung des ehemaligen Produktionsleiters noch aus. 

Im Übrigen: Da die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger nicht als Arbeitnehmerin, sondern als Organ des RBB tätig war, wird ihre Entlassung vor dem Landgericht verhandelt. 

 

Autor dieses Beitrags:

RA Christian Michels

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