Kündigungsschutzklage

Was gilt es zu beachten?

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Mit einer Kündigungsschutzklage kann eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung durch den Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Das gilt sowohl für fristlose  als auch für fristgerechte Kündigungen.

Das Ziel der Klage:

Es soll vom Arbeitsgericht festgestellt werden, dass eine bestimmte Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat.

Die Chancen auf einen guten Ausgang des Verfahrens steigen, wenn ein Arbeitnehmer den allgemeinen Kündigungsschutz genießt. Das ist dann der Fall wenn die Betriebszugehörigkeit länger als 6 Monate ist und mehr als 10 Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt werden. In diesen Fällen benötigt der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung. Kann er diesen im Prozess nicht nachweisen, wird das Arbeitsgericht der Kündigungsschutzklage stattgeben.

Handelt es sich um eine fristlose Kündigung, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Kündigungsschutzklage einen wichtigen Grund nachweisen. Das sind besonders schwerwiegende Gründe, die eine sofortige Kündigung rechtfertigen wie z.B. Straftaten gegen den Arbeitgeber.

Ist eine Frist einzuhalten?

Nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung beginnt eine dreiwöchige Frist zu laufen, innerhalb derer die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden muss. Versäumt der Arbeitnehmer diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam. Die Frist gilt noch als gewahrt, wenn am letzten Tag die Klage beim Arbeitsgericht eingeht.

Wie läuft ein Kündigungsschutzprozess ab?

Das Arbeitsgericht setzt zunächst einen sogenannten Gütetermin an. Dieser ist von der Verfahrensordnung zwingend vorgeschrieben und soll eine gütliche Einigung bewirken. Meistens findet er nur wenige Wochen nach Eingang der Klage statt.

Viele Kündigungsschutzklagen enden entweder vor oder im Gütetermin durch einen Vergleich.

Kann aber im Gütetermin keine Einigung erzielt werden, setzt das Arbeitsgericht einen zweiten Termin an, den sogenannten Kammertermin. Dabei können zwischen den Güte- und dem Kammertermin durchaus mehrere Monate liegen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten zur Vorbereitung diese Termins Gelegenheit,  innerhalb der vom Gericht gesetzten Fristen umfassend vorzutragen. Erst im Kammertermin, in dem das Arbeitsgericht mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Beisitzern besetzt ist, kann ein Urteil über die Frage ergehen, ob die angegriffene Kündigung wirksam ist oder nicht.

Welche Kosten entstehen in einem Kündigungsschutzprozess?

Die Kosten für den eigenen Anwalt richten sich nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach sind die entstehenden Kosten vom Gegenstandswert abhängig und dieser bemisst sich nach der Höhe des Gehalts. Je höher das Gehalt, um so höher die Kosten und umgekehrt.

Wer muss die Kosten tragen?

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Partei die Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits. Erst in der zweiten Instanz muss der Unterlegene sämtliche Kosten tragen – auch die des Gegners.

 

Autor dieses Beitrags:

RA Christian Michels

Christian Michels- Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ich berate Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht in folgenden Bereichen:

  • Kündigungsschutz
  • Fristgerechte und fristlose Kündigung
  • Betriebsbedingte / krankheitsbedingte Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Kündigung / Abberufung von Geschäftsführern
  • Sozialplan und Interessenausgleich

Rufen Sie unverbindlich an:

06131-55 37 855

69 / 100

Termin vereinbaren:

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine Beratung. Wir klären, welche Handlungsoptionen Sie haben und ob wir Ihnen helfen können.

Telefon: 06131-55 37 855

Vertrauen Sie auf zertifizierte Qualität.

Anwaltssuche ist Vertrauenssache.

Wir sind von der Bundesrechtsanwaltskammer zertifiziert und berechtigt, das Qualitätssiegel für ständige Fortbildungen zu führen. Dies garantiert Ihnen anwaltliche Kompetenz auf höchstem Niveau.