Der Schulungsanspruch des Betriebsrats

Der Schulungsanspruch des Betriebsrats im Überblick 

Die Betriebsratswahlen 2022 sind abgeschlossen und nun steht in vielen Betriebsräten das Thema Schulung an. Hier liefere ich einen kleinen Überblick zu den wichtigsten Fragen.  

1. Gesetzlicher Schulungsanspruch 

Der Betriebsrat hat eine Reihe von gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen. Um diese Aufgaben rechtssicher zu meistern, müssen Betriebsräte über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Um fachlich „auf Augenhöhe“ mit dem Arbeitgeber sprechen bzw. verhandeln zu können, hat der Gesetzgeber in § 37 Abs. 6 BetrVG einen Schulungsanspruch geregelt. Bei der Umsetzung des Schulungsanspruchs sind folgende Punkte zu beachten: 

2. Die Erforderlichkeit der Schulung 

Jedes Mitglied des Betriebsrats hat einen Anspruch auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Doch was bedeutet das? 

a) Der Beurteilungsspielraum des Betriebsrats 

Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn diese unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. Letztlich kann nur der Betriebsrat selbst am besten beurteilen, ob eine Schulung erforderlich ist. Aus diesem Grund hat er einen gewissen Beurteilungsspielraum. 

Bei der Entscheidung über die Erforderlichkeit einer Schulung sind zu berücksichtigen: 

  • Der Inhalt der Schulung, 
  • die konkrete betriebliche Situation, 
  • die Art und Dauer der Veranstaltung, 
  • Zahl und Auswahl der Schulungsteilnehmer.

b) Themen und Dauer  

In jedem Fall erforderlich sind allgemeine Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht, gerade für neue BR- Mitglieder. Bei diesen grundlegenden Themen muss auch kein besonderer Nachweis eines betriebsbezogenen Anlasses erbracht werden. Denn allgemeine Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht sind eine unabdingbare Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit.  

Betriebsratsschulungen dauern je nach Thema und Anbieter unterschiedlich lang: Dies hängt vor allem davon ab, wo und in welcher Weise die Schulungen durchgeführt werden. In Betracht kommen Präsenz-Seminare beispielsweise in Hotels, Inhouse-Schulungen oder auch Webinare.  

Als Mindestdauer für eine Grundlagenschulung halte ich 2 Tage Allgemeines Arbeitsrecht und 3 Tage Betriebsverfassungsrecht für absolut notwendig.  

c) Kostentragung

Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Kosten zu tragen. Dazu zählen:  

  • Die Fortzahlung des Arbeitsentgelts der Betriebsratsmitglieder 
  • Seminargebühren, Kosten für Unterkunft und Verpflegung und Reisekosten  

Der Betriebsrat muss darauf achten, dass der Schulungszweck in einem angemessenen Verhältnis zu den hierfür aufzuwendenden Mitteln steht. Er muss allerdings nicht die kostengünstigste Schulungsveranstaltung auswählen, wenn er eine andere Schulung als qualitativ besser hält. 

3. Noch Fragen oder Bedarf? 

Ich führe seit 10 Jahren selbst Inhouse- Schulungen für Betriebsräte durch. Dabei kann ich auf Ihre individuellen Wünsche in Bezug auf die Inhalte, die Dauer und die zeitliche Lage eingehen. So können wir auf die betrieblichen Besonderheiten intensiv eingehen und bei den Kosten gibt es nie eine Diskussion 😊 

 

 

 

 

Autor dieses Beitrags:

RA Christian Michels

Anwalt Arbeitsrecht

 

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